Wichtiger Hinweis

Sexuelle Dienstleistungen

Mit dem Betreten der Einrichtung kommt kein Vertragsverhältnis über entgeltliche sexuelle Leistungen mit dem Unternehmen zustande.

Das Unternehmen bietet nicht die Gelegenheit zur Inanspruchnahme prostitutiver Leistungen.
Bei den sich in der Einrichtung aufhaltenden Prostituierten handelt es sich um selbstständige Gewerbetreiberinnen die ihre Leistungen im eigenen Namen und auf eigenen Rechnung bewerben und anbieten.

Der Vertrag über prostitutive Leistungen kommt ausschließlich mit der Prostituierten zustande.

Das Unternehmen ist in der leistungsbeziehung mit der Prostituierten in keiner Weise eingebunden und kann hierauf keinen Einfluss nehmen.