Infos für Prostituierte

Das Unternehmen stellt mit dem Betrieb des FKK-Clubs van Goch, selbständig Tätigen Prostituierten Räumlichkeiten zur Anbahnung und Ausübung der Prostitution, Übernachtungsmöglichkeiten, Handtücher, Bettwäsche, Papiertücher sowie die Betriebliche Infrastruktur gegen Entgelt zur Verfügung.
Die Prostituierten sind in der Entscheidung weisungsunabhängig und selbstbestimmt über Ihre Einbindung in die ortsansässige, organisatorische Einheit, um dort einer eigenen gewerblichen Betätigung nachzugehen.
Die Ausgestaltung sexueller Dienstleistungen wird ausschließlich zwischen Prostituierten und deren Kunden oder Kundinnen in eigener Verantwortung festgelegt.
Voraussetzung hierfür;
Vorlage; gültigen Gesundheitsberatung/ Ausweis
Vorlage; gültiger Anmeldeausweis

(Gemäß ProstschG wird hier nochmal auf die Kondompflicht hingewiesen)

Die Zimmer für die Prostitutionsausübung sind mit Alarmknöpfen versehen, der in einem Notfall Alarm auslöst und das Sicherheitspersonal informiert.
Die Zimmer müssen täglich von der Prostituieren angemietet werden.
Die Zimmer werden den Prostituierten gegen einen Tagesfestpreis zugewiesen.
Die Zimmer bitte Ordnungsgemäß verlassen, gebrauchte Kondome und Handtücher bitte in die dafür vorgesehenen Behälter.

Im Rahmen des § 7 ProstSchG –Informationspflicht der Behörde –Informations- und Beratungsgespräch
Wurde jede Prostituierten deutlich auf eigene und unmittelbare steuerliche Verpflichtungen hingewiesen. Jede Prostituierte ist selbst für die Steuerliche Erklärung verantwortlich.
Die Vorlage der Steuernummer erfolgt auf freiwilliger Basis.